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   BAG, 10.09.1955 - 2 AZR 223/55   

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https://dejure.org/1955,274
BAG, 10.09.1955 - 2 AZR 223/55 (https://dejure.org/1955,274)
BAG, Entscheidung vom 10.09.1955 - 2 AZR 223/55 (https://dejure.org/1955,274)
BAG, Entscheidung vom 10. September 1955 - 2 AZR 223/55 (https://dejure.org/1955,274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Abs. 1 § 518 Abs. 1
    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschöpfung der Rechtsmittelfristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einreichung einer Berufungsschrift - Befugnis zur Empfangnahme - Organisation des Gerichtes - Nachtbriefkasten - Ausschöpfung der Rechtsmittelfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 116
  • NJW 1955, 1613
  • DB 1955, 898
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 10.09.1955 - 2 AZR 223/55
    Bei dem Formzwang, dem die Beurteilung der Frage unterliegt, ob eine Rechtsmittelfrist gewahrt ist, muss man andererseits auch der in Betracht kommenden Partei zugestehen, die gesetzliche Frist völlig ausschöpfen zu können (ebenso BGHZ 2, 31, 33, 34).

    Die öffentliche Verwaltung, der die jeweilige Gerichtsbarkeit untersteht, ist daher gehalten, Einrichtungen zu treffen, die es den Parteien ermöglichen, auch noch nach Dienstschluss der Geschäftsstellen die Fristen auszunutzen (vgl. die eindeutigen Ausführungen in BGHZ 2, 31, 33, 34; Stein/Jonas, ZPO , 18. Aufl., § 233 Rdn. II, 5; Johannsen, NJW 1952, 527; ferner Jonas, JW 1929, 3157; nicht zuletzt auch Dietz/Nikisch, ArbGG , § 66 Rdn. 22).

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

    a) Es k a n n d a h in g e s te llt b le ib e n , ob der vom B u n d e s g e r i c h t s hof (v g l. BGHZ 2, 31 [3 2 ]; BGH V e r s R 1973, 87; VersR 1975, 833; VersR 1976, 296 und 641) zur Frage der W ah r u n g von R e chts m itte lfris te n a u fg e s te llte n A u ffa ssu n g zu fo lg e n is t, wo n a c h le d ig lic h der E in w u rf in den N a c h tb rie fk a s te n a ls fris tw a h re n d anzusehen is t. D ies g ilt ebenso fü r die vom B u n d e s a r b e i t s g e r i c h t (BAG 2, 116 = AP N r . 3 zu § 518 ZPO; BAG 9, 21 5 = AP N r . 30 und AP N r . 38 zu § 233 ZPO) in A nknüpfung an d ie R echtsp re chung des B u n d e s g e ric h ts h o fe s v e rtre te n e A n s ic h t, wonach e ine R e chts m itte ls c h rift beim B e ru fu n g s g e ric h t erst da n n e in g e le g t im S inne des § 64 A b s .
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Diese Auffassung steht nicht mit dem in BGHZ 2, 31 veröffentlichten Beschluß des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, vom 25. April 1951 (ähnlich BAG 2, 116) in Widerspruch.
  • BAG, 13.03.1975 - 2 AZR 544/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verzögerungen im

    sten voll auszunutzen (BAG 2, 116 [118] = AP Nr. 3 zu § 518 ZPO; BAG AP Nr. 48 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63

    Gerichte für Arbeitssachen - Gerichtsverwaltungen - die Zeit nach Dienstschluß -

    a) Nachdem die höchstrichterliche .Rechtsprechung, namentlich des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, mehrfach auf die Pflicht der Gerichtsverwaltungen hingewiesen hat, Nachtbriefkästen anzubringen, damit die Parteien die ihnen zu stehenden Rechtsmittelfristen bis zum Ablauf des letzten Tages voll ausnutzen können (vgl. BAG 2, 116 ff. = AP Nr. 5 zu § 518 ZPO; BAG AP Nr. 9 zu § 252 ZPO und Nr. 15 zu § 255 ZPO; BAG y, 215 ff. = AP Nr. 50 zu § 255 ZPO; BGHZ 2, 51 ff.; 25, 507 ff.; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 27.Auf1., 1 9 6 5 § 255 Anm. 4, Stichwort: "Gericht"), muß ein Anwalt diese Rechtsprechung kennen (vgl. BGH NJW 1 9 5 2, 425 Nr. 14; BGHZ 25, 507 [512]) und in Situationen der hier in Rede stehenden Art in erster Linie einer Partei raten, nach einem Nachtbriefkasten zu suchen und in ihn die Rechtsrnittelschrift einzuwerfen.
  • BAG, 07.06.1968 - 1 AZB 15/68

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nichteinhaltung der Berufungsfrist - Eilbote

    Dem Prozeßbevdllmächtigten einer Partei ist es zwar nicht verwehrt, die von dem Gesetz eingeräunte Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tage voll auszunutzen (BAG 2, 116 [118] = AP Nr. 3 zu § 518 ZPO; BAG 9, 215 [2173 AP Fr. 30 zu § 233 ZPO; AP Nr. 9 und 15 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 15.10.1959 - 1 AZB 19/59

    Rechtsmittelschrift - LArbG - Sitz einer detachierten Kammer - Hauptsitz des

    Zu Unrecht "beruft sich der Kläger auch auf die Entscheidung BAG 2, 116.
  • BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59

    Rechtssuchende Partei - Ausnutzung der sRechtsmittelfrist - Gerichtsverwaltungen

    Gemäß § 64 Abs» 2 ArbGG, § 233 Abs» 1 ZPO ist einer Partei gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf Antrag 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ZL" erteilen, wenn sie durch einen unabwendbaren Zufall verhindert war, die Frist einzuhalten« Wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach und darunter einmal gerade in bezug auf hie Verhältnisse beiip Landesarbeitsgericht Nürnberg ausge- SProchen hat (vgl» AP Nr« 15 zu § 233 ZPO; vgl« im übrigen BAG 2, 116 /Il87; AP Nr« 9 zu § 232 ZPO, jeweils mit Nachweisen) s darf eine rechtsuchende Partei die ihr vom Gesetz ö Ingeräumten Rechtsmittelfristen voll ausnutzen und dabei hr rauf vertrauen, daß die Gerichtsverwaltung die geeigneten Vorkehrungen trifft, die eine volle Ausnutzung der Rechtsrttelfnisten ermöglichen» Scheitert eine Fristwahrung an C;e1i Fehlen solcher geeigneten Vorkehrungen, z"B. daran, h-"ß kein Nachtbriefkasten oder keine zur Entgegennahme Bereite und befugte Person vorhanden ist, so ist das ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 233 Abs» 1 ZPO und °aher die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die h-istversüumung zu erteilen».
  • BAG, 29.06.1957 - 1 AZB 24/57

    Fristversäumnis - Verschulden der Prozeßpartei - Verschulden des Vertreters

    Daß die Gerichtsverwaltung trotz der verschiedenen.Hinweise in der Rechtsprechung (vgl. BAG in AP Nr. 3 zu § 518 ZPO und die dortigen Zitate) ihrer Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die im Gesetz bestimmten Fristen ausgenutzt werden können, nicht nachkommt, darf sich nicht zum Nachteil der Rechts suchenden auswirken.
  • BAG, 19.06.1957 - 1 AZB 20/57

    Wiedereinsetzung bei Briefkastenverwechslung - Verschulden einer

    Grund der eidesstattlichen Versicherung des Prozeßbevollmächtigten des Klägers davon, daß dieser mit der Überbringung des Schriftstücks eine fast 19 Jahre alte Angestellte beauftragt hat, die 2 l/2 Jahre lang in seinem Büro tätig war, ein aus gezeichnetes Examen als Anwaltsbürogehilfin abgelegt hatte, ausreichend unterwiesen und belehrt war und bisher nie versagt hat» Baß in der Auswahl einer, solchen Angestellten durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers kein Verschulden liegt, sondern daß er sich darauf verlassen konnte., daß diese den verhältnismäßig einfachen Auftrag ordnungsmäßig ausführen würde, liegt auf der.Hand» Das um so mehrmals die Angestellte bereits gegen 16, 3o Uhr beim landesarbeitsgericht in Nürnberg sein und aller Voraussicht nach den empfangsbe rechtigten Beamten noch antreffen würde» Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat seine Angestellte aber auch aus reichend belehrt» Diese Belehrung ging dahin, daß sie das Schriftstück zur Geschäftsstelle bringen und sich dort den Eingangsstempel geben lassem solle» Wenn sie erst nach Dienstschluß zum landesarbeitsgericht komme, solle sie das Schriftstück in den Nachtbriefkasten werfen» Wenn auch das nicht möglich sei, solle sie ihn, den Prozeßbevollmächtigten des Klägers, sofort anrufen» Diese Art der Instruktion war ausreichend, da der Prozeßbevollmächtigte vor allem mit dem Vorhandensein eines Nachtbriefkastens rechnen konnte (vgl» BAG in AP Nr. 3 zu § 518 ZPO), auch wenn berücksichtigt wird, daß es sich um den letzten lag des Pristablaufs handelte und deshalb eine besondere Vorsicht am Platz war.
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.05.1988 - 5 Sa 152/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einwurf des Antrags in den Briefkasten

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  • BVerwG, 09.07.1963 - I B 73.63

    Niederlegung einer Rechtsmittelschrift im Dienstzimmer eines abwesenden Beamten

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